AGB's der Kletterschule Frankenjura

An unseren Veranstaltungen kann jeder teilnehmen, der gesund, entsprechend ausgerüstet, sowie den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungengewachsen ist.

Anmeldung u. Zahlungen:

Melden Sie sich bitte mit dem Anmeldeformular an. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Kursbestätigung erhalten Sie weitere Informationen. Die jeweilige Anzahlung (siehe nähere Informationen zu den jeweiligen Kursen) ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu leisten. Sollte die gesamte Zahlung bis Kursbeginn nicht bei uns eingetroffen sein, sind wir berechtigt Sie von der Teilnahme auszuschließen. Dies wird wie ein Rücktritt Ihrerseits bei Kursbeginn behandelt.

Mindestteilnehmerzahl:

Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Teilnehmerzahl erreicht wird. Es gilt die Teilnehmerzahl, die in der Ausschreibung angegeben ist. Ist keine Teilnehmerzahl angegeben, gelten folgende Mindestteilnehmerzahlen:

Bei Skitouren 4 Teilnehmer, bei Kursen in Fels und Eis 4 Teilnehmer, bei Kletterreisen 4 Teilnehmer; bei Hallenkursen 6 Teilnehmer.

Wird sie nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten (Hallenkurse drei Tage). Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande.

Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich. Führungen durch Staatl. geprüfte Berg- und Skiführer, Kurse auch durch Bergführer-Anwärter und Trainer mit entsprechendem Ausbildungsstand. Die Prospektbeschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail  zu garantieren. Bedingt durch Wettereinbrüche oder Straßenverhältnisse sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich.

Rücktritt:

Möchten Sie von einer Reise oder einem Kurs zurücktreten, so ist das jederzeit möglich. Ihr Rücktritt sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag an dem sie bei uns eingeht. Treten sie von der Buchung zurück oder treten sie, ohne schriftlich zu stornieren, die Reise oder den Kurs nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.  Kann der Platz weiterverkauft werden, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 an. Bei nicht Antreten der Reise oder des Kurses ist der volle Reise-Kurspreis zu bezahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:


ab 15. Tag vor Reise-oder Kletterkursbeginn 50 %,
ab 6. bis zum letzten Tag vor Reise-oder Kletterkursbeginn 75 %,

keine schriftliche Stornierung 100%

Umbuchung:

Voraussetzung für eine Umbuchung ist auf jeden Fall, dass dem Wusch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Werden Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn gewünscht,. ist dies kostenfrei Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht. Spätere Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

Versicherung der Teilnehmer:

Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz wie die Krankenversicherung für das Ausland (Private Zusatzversicherung), Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung usw. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Versicherung.

Haftung:

Der mit der Leitung einer Veranstaltung betraute Bergführer haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen unternimmt der Teilnehmer die Kurse und Führungen auf eigene Gefahr. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten die geplanten Touren nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern. Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Wir haften nicht für Schäden am Reisegepäck. Für Terminverschiebungen aufgrund von Verkehrsbehinderungen oder Fahrplan Änderungen haften wir ebenfalls nicht.

Gerichtstand

Der Reiseteilnehmer kann die Kletterschule Frankenjura nur an deren Sitz verklagen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Corona

bei folgenden, coronabedingten Absagen entfällt die Stornogebühr:

  • bei Reisewarnungen durch öffentliche Stellen für das geplante Reiseziel nach erfolgter Buchung
  • bei Quarantänemaßnahmen nach der Rückkehr aus Risikogebieten, wenn dieses erst nach Antritt der Reise zum Risikogebiet erklärt wurde
  • bei Quarantänemaßnahmen, weil der Teilnehmer Kontakt zu einer infizierten Person hatte
  • wegen einer coronabedingten Erkrankung

Bitte fügen sie bei Absagen die Fotokopie einer entsprechenden Bescheinigung bei (ärztliches Attest, Quarantänebescheinigung  des Gesundheitsamtes o.ä.)

Top